Ihr Partner für den vorbeugenden Brandschutz   
Lokal und regional

Rauchmelder

In Schleswig Holstein ist der Einbau von Rauchmeldern in Neubauten seit 1.4.2005 Pflicht, die Übergangsfrist für bestehende Wohnungen ist Ende 2010 ausgelaufen. Die Landesbauordnung schreibt im §49 Abs. 4 vor, dass ein Rauchmelder pro Schlaf-/und Kinderzimmer Pflicht ist, sowie in allen Fluren, die als Rettungsweg dienen. Der Einbau muss so erfolgen, dass diese frühzeitig auftretenden Brandrauch erkennen und Alarm schlagen. Mit einem Rauchmelder verkürzen sie die Zeit von Entstehen bis Erkennen. 

Beratung und Planung

Ich führe die Beratung rund um das Thema Rauchwarnmelder direkt vor Ort bei Ihnen durch. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.

Einbau & Inbetriebnahme

Ich übernehme die Montage und die Inbetriebnahme der Rauch-warnmelder bei Ihnen vor Ort. Mit diesem Service können Sie sicher sein, dass die Rauchwarnmelder auch optimal arbeiten. 

Wartung und Instandhaltung

Ich biete Ihnen auf  Wunsch die komplette Wartung und Pflege Ihrer Rauchwarnmelder an. Gemeinsam mit Ihnen stimme ich den für Sie passenden Wartungstermin ab.

Preise::

Rauchwarnmelderwartung

 (jährlich) Pro Wohnung 25 Euro zzgl MwSt 19% inklusive 15 km Anfahrt (ab 16 km 0,80 Euro/km)

Rauchwarnmelderinstallation: 

Pauschalangebot nach Aufwand



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