Ihr Partner für den vorbeugenden Brandschutz   
Lokal und regional

Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. So wird der Unternehmer in die Lage versetzt seinen Verpflichtungen gegenüber dem Gesetzgeber, den Berufsgenossenschaften aber auch den Versicherungsgesellschaften nachzukommen. Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass der Aufgaben und Zeitumfang untrennbar mit den örtlichen Gegebenheiten verknüpft ist. Ein Angebot kann ich immer nur nach einem Gespräch vor Ort abgeben. Ein Angebot von der Stange gibt es nicht. Die unten stehende Übersicht ist aber sicherlich hilfreich für Ihre Anfangsplanung.

Vorteile für Sie als Unternehmer bei einer Beauftragung meiner Person:

  • durch Weiterbildung und Erfahrungen aus der Feuerwehrarbeit bin ich immer auf dem neuesten Stand
  • Betriebsblindheit kann es bei mir nicht geben
  • Ich befasse mich ständig mit dem Thema betrieblicher Brandschutz
  • meine angebotenen Leistungen basieren auf Ihren Vorgaben und decken Ihre Bedürfnisse ab
  • planbarer Etat mit monatlichen/vierteljährlichen Festbeträgen
  • Keine Ausbildungs-und Weiterbildungskosten für Sie als Unternehmen
  • Keine versteckten Zusatzkosten 

Ich biete die Möglichkeit an einen Jahrespauschalpreis zu vereinbaren.

Beispielhaft die Berechnung der Einsatzzeit für ein mittelständisches Unternehmen mit normaler Brandlast bei einer vierteljährlichen Rechnung in dem folgende Leistungen enthalten sind: 

  • Bestellung und Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter mit ständiger Rufbereitschaft an mindestens 320 Tagen 
  • Brandschutzbegehungen vierteljährlich (ca. 3-5 Stunden je nach Betriebsgröße) 12-20 Stunden
  • Begehungsprotokoll je Brandschutzbegehung mit Ausarbeitung von Empfehlungen
  • Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter nach ASR 2.2 und ASR 2.3 (4 Termine in Verbindung mit den Brandschutzbegehungen) 12 Stunden
  • eine Brandschutzhelferausbildung nach DGUV 205-023 für bis zu 10 Teilnehmer pro Jahr, 4 Stunden
  • sonstige Koordination (z.B.. Beratung bei feuergefährlichen Arbeiten, Beaufsichtigung von Fremdfirmen, Genehmigung von Schweißarbeiten, usw, Zusammenarbeit mit Behörden und Versicherungen) 15 Stunden
  • 6 Stunden Administrationsaufwand in meinem Büro
  • Fortschreibung und Überwachung der vorhandenen Brandschutzordnung nach DIN 14096, 3 Stunden

Diese Grundleistung kann durch zusätzliche  Leistungen aus dem Aufgabenbereich eines Brandschutzbeauftragten auf Basis Ihrer Bedürfnisse und Örtlichkeiten erweitert werden, der endgültige Zeitaufwand basiert auf einer gemeinsamen Festlegung im Erstgespräch. Für die Erstellung einer Brandschutzordnung informieren Sie sich bitte hier. 

 

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