Ihr Partner für den vorbeugenden Brandschutz   
Lokal und regional

Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten (BSB)

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden mussDer Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!

 OVG Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987

In vielen größeren Betrieben, z.B. in Krankenhäusern, Beherbergungsstätten, Altenheimen, Verkaufsstätten und Industriebetrieben ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben, teilweise ist die Bestellung auch Teil der Baugenehmigung bei kleineren Betrieben je nach Gefährdungsbeurteilung. Nicht immer steht intern ein entsprechend ausgebildeter Mitarbeiter zur Verfügung, der die vielfältigen Aufgaben eines BSB "nebenbei" durchführen kann.  

Warum einen externen Brandschutzbeauftragten beauftragen? 

  • Ihre Mitarbeiter werden nicht gebunden und stehen mit ihrer Arbeitsleistung voll dem Unternehmen zur Verfügung
  • Die Ausbildung und fortlaufend gesetzlich geforderte Weiterbildung für Mitarbeiter entfällt und es entstehen keine Kosten bezüglich des damit verbundenen Arbeitsausfalls für das Unternehmen 
  • Sie müssen bei einem Ausscheiden eines Mitarbeiters, der die Tätigkeiten eines Brandschutzbeauftragten durchführt, nicht wieder bei Null anfangen und in z.B. wieder in die Ausbildung investieren
  • Es entstehen keine Kosten für Fachliteratur und Fachzeitschriften
  • Ein externer Brandschutzbeauftragter geht immer mit anderen Augen durch das Unternehmen, er sorgt dafür, dass es nicht zur "Betriebsblindheit" kommt
  • Planbare Vertragslaufzeiten
  • Aufwand für Einsatzplanung und Fristenprüfung entfällt
  • Verfügbar über Rufbereitschaft
  • Mögliche Spannungen zwischen dem internen Brandschutzbeauftragten und den Mitarbeitern werden vermieden, wenn es zu möglichen Problemen und der daraufhin entwickelten Lösungsansätze im Rahmen des Brandschutzes kommt
  • Mit mir erhalten Sie einen kompetenten Partner, der neben dem Fachwissen im vorbeugenden Brandschutz auch über Kompetenz im abwehrenden Brandschutz verfügt durch meine langjährige Mitgliedschaft einer freiwilligen Feuerwehr mit einer kompletten Führungskräfteausbildung bis hin zu einem Führer von Verbänden, inklusive Ausbildung und Prüfung zum Brandschutzbeauftragten. Seit Dezember 2017 bekleide ich das Amt des stellv. Wehrführers.
  • Aber auch wenn es keine Auflagen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gibt, so lohnt sich häufig ein externer Brandschutzbeauftragter, da viele Versicherungen spezielle Rabatte bieten bei der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, fragen Sie hierzu doch einfach mal Ihren Sachversicherer!
  • Die möglichen existenzbedrohenden Folgen trotz Entschädigungszahlungen bei Betriebsunterbrechungen durch Brände sind nicht zu unterschätzen. Ihre Kunden wandern ab und es wird sehr schwer sein diese wieder zurückzugewinnen. Ich helfe Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Brandschutz und helfe aktiv eine mögliche Brandgefahr zu minimieren.
E-Mail
Anruf
LinkedIn