Brandschutzhelferausbildung nach DGUV 205-023
In der Arbeitsstätten-Regel ASR A2.2 ist festgelegt, dass mindestens 5% der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein müssen.
Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfer zählen:
- Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
- Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
- Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
- Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten, usw)
- Einweisen der eintreffenden Feuerwehr
Theorie | Praxis |
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Die Ausbildung (Theorie und Praxis) umfasst ca. 4 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Auf jeden Fall soll jeder Teilnehmer genügend Zeit zum praktischen Üben bekommen.
Alle Schulungen biete ich ausschließlich als Inhouse-Schulungen an, somit entfällt für Ihre Mitarbeiter jegliche Anreise. Ein weiterer Vorteil ist es, dass wir auf spezifische Bedürfnisse des Betriebsumfeldes eingehen können. Für den Theorieteil benötige ich einen entsprechenden Raum mit Beameranschluss. Für die praktische Übung benötige ich eine freie Fläche ca. 10x 10 Meter (z.B. ca. 5 Parkplätze),
Preise
Der Preis setzt sich aus verschiedenen Kriterien zusammen:
- die Anfahrt (bis 15 km frei)
- Besondere Vereinbarungen und Wünsche
- Verbrauchsmaterial
- Anzahl der Teilnehmer (mindestens 3 maximal 15 pro Schulungstermin)
- Anzahl der Schulungen
Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an.