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Unterweisung im Brandschutz (nach ASR 2.2)

Die Beschäftigten in einem Betrieb müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit und in angemessenen regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal jährlich über die Gefährdungen in ihrem Tätigkeitsbereich und Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen unterwiesen werden. In diese Unterweisung muss ebenfalls das Thema Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Verhalten im Gefahrenfall geschult werden siehe auch ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht-und Rettungsplan

Über die durchgeführte Unterweisung ist eine Dokumentation zu führen. Ich übernehme diese jährliche Unterweisung im Brandschutz für Ihre Mitarbeiter direkt vor Ort in Ihrem Betrieb. 

Diese Schulung umfasst ca. 3 Unterrichtseinheiten mit je  45 Minuten. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20. Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der Ausbildung ein Teilnehmerzertifikat. Voraussetzung zur Schulung: Ein Schulungsraum mit Beamer in Ihrem Unternehmen. 

Die Unterweisung kann auch mit dem Feuerlöschertraining kombiniert werden.

Fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an.

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